Chor-Lockdown bedeutet Berufsverbot – VChN fordert: Stigmatisierung der Chorszene verhindern und Finanzhilfen für professionelle Chorschaffende bereitstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Das Unvorstellbare ist eingetroffen, die Schweizer Chorlandschaft erleidet ihren ganz eigenen «Lockdown»: Als eine von mehreren Massnahmen hat der Bundesrat heute ein landesweites Verbot von Choraktivitäten erlassen, das mit der Änderung der «COVID-Verordnung besondere Lage» am 29. Oktober 2020 in Kraft tritt und nicht befristet ist.
Nur wenige Wochen hatten Chöre in der Schweiz ein wenig aufatmen und zu einem «neu-normalen» Modus Vivendi finden können – dies mit grösster Vorsicht und strikten Schutzkonzepten. Nun ist die epidemiologische Lage ernster als je zuvor. Wir alle sind angehalten, unseren Anteil zur Entspannung der Situation zu leisten und die Massnahmen mitzutragen – auch die Chorszene, so weh es tut.
Keine Stigmatisierung des Chorsingens!
Dennoch erachtet der VChN ein (im Amateurbereich komplettes) Chorverbot als unverhältnismässig. Ohne die bei fehlenden Schutzmassnahmen erhöhte Infektionsgefahr zu verharmlosen, sind seit August über alle Choraktivitäten gesehen doch sehr wenige Ansteckungen bekannt geworden. Zwei Cluster-Vorfälle im Zusammenhang mit Gesangsdarbietungen in Neuenburg und Schwyz sind auf ungenügende Schutzmassnahmen (zu geringe Abstände, mangelhafte Lüftung) und eine gleichzeitig stattfindende Beizen-Freinacht zurückzuführen. Die Schutzkonzepte der Schweizer Chorverbände sind stets den neusten behördlichen Vorgaben angepasst und nach heutigem Stand gewissenhaft und wirksam umgesetzt worden.
Deshalb ist einer Stigmatisierung, die ein solches Chorverbot provoziert, entschieden entgegen zu treten. Die Verantwortlichen tun alles, um die Chorlandschaft betrieblich gleichermassen zu schützen wie die Gesundheit der zigtausenden Schweizer Chorbegeisterten. Zudem dürfen die positiven medizinischen Aspekte des Chorsingens – körperlich, mental und emotional – nicht ausgeblendet werden, auch wenn dies aktuell schwer fällt im gerechtfertigten Wunsch, die Gefahren von COVID-19 zu vermitteln.
Konkurswelle verhindern und Existenzen sichern
Der «Chor-Lockdown» bedeutet einerseits eine Betriebsschliessung für Kulturunternehmen sowie Kulturvereine im Laienbereich, andererseits ein schweizweites Berufsverbot für Chorleitende, darunter sämtliche rund 90 Mitglieder unseres Verbands. Ohne Einnahmen, die den arbeitgebenden Chören wegen abgesagter Konzerte und Veranstaltungen seit Monaten fehlen, können sie nicht mehr bezahlt werden. Weitere Chorschaffende wie Stimmbildner*innen, Korrepetitor*innen und Event-Techniker*innen sind ebenfalls betroffen. Um unsere Mitglieder zu schützen, stellt der VChN deshalb zwei dringende Forderungen:
Konkurswelle unter den Chören verhindern. Das Schweizer Laienchorwesen hat eine über 250-jährige Tradition und gilt weltweit als ein Musterbeispiel für bürgerliche Partizipation. Die Laienchöre leben seit jeher «von der Hand in den Mund», die Reserven sind vielerorts bereits aufgebraucht. Es droht ein Massensterben in einer der traditionsreichsten Kultursparten der Schweiz.
Bund und Kantone sind aufgefordert, bis zur Aufhebung des Chorverbots ausreichende Finanzhilfen bereitzustellen, um die Chorszene in ihrer Breite und Vielfalt zu schützen.
Existenzen von Chorleitenden sichern. Chorleitende sind die Aushängeschilder unserer Chorlandschaft im In- und Ausland. Sie sind ausgebildete Berufsmusiker*innen, die Durchführung von Proben und Konzerten bildet ihre Einkommensgrundlage. Ihre Tätigkeitsausübung wird auf Monate hinaus verunmöglicht, dies verursacht massive Unsicherheiten bis hin zu existenziellen Notlagen.
Arbeitgebende Vereine und freischaffende Chorleitende sind aufgefordert, Ausfallentschädigungen zu beantragen für bisher geplante Konzerte sowie für sämtliche reguläre Proben, die aufgrund des Chorverbots bis zu dessen Aufhebung abgesagt werden müssen.
Die COVID-19-Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 bildet die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen zuhanden des Kultursektors. Wir empfehlen dringend, diese genau zu studieren und entsprechende Gesuche an die zuständigen kantonalen Anlaufstellen zu stellen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Massnahmen (Kurzarbeit, Erwerbsersatz, Ausfallentschädigung, Nothilfe) liefert der Berufsverband «SONART – Musikschaffende Schweiz» auf seiner Website: https://www.sonart.swiss/de/covid-verordnung-kultur/
Zu beachten ist, dass Proben als öffentliche Veranstaltungen zu qualifizieren sind, gemäss den «Erläuterungen zur Änderung vom 18. Oktober 2020 der COVID-19-Verordnung besondere Lage». Somit gelten (abgesagte) Proben – gleich wie Konzerte – als programmierte budgetierte Veranstaltungen und sind in den Gesuchen unbedingt zu berücksichtigen. Es ist von grösster Wichtigkeit, dass alle Chorschaffenden ihre Ausfälle transparent machen. Je mehr Chöre und Chorleitende dies tun, desto deutlicher wird der wirtschaftliche Wert der Chorszene und ihr entsprechender Unterstützungsbedarf.
Schwierige Monate und Wochen stehen bevor
Das Chorverbot finanziell zu überbrücken ist der erste Schritt, der getan werden muss. Weitaus kritischer wird es für die Chorszene, die kommende Zeit ohne gemeinsames Singen zu bewältigen. Der VChN gibt ein paar Empfehlungen, wie Chöre und Chorleitende die schwierigen Monate und Wochen gestalten können:
Eigene Weiterbildungen organisieren. Die Chöre ermöglichen ihren Arbeitnehmenden, ihre Arbeitszeit für Weiterbildungen einzusetzen. Verschiedene Formate sind denkbar, von kleinen Austauschpodien zu Literatur- oder Methodikfragen unter Chorleitenden bis zur Klausur-Tagung im Kollegium einer Chorschule. So erhalten Chorschaffende neue Impulse und Ideen, voneinander zu lernen und gestärkt in den Chor-Alltag zurückzukehren.
Andere Kultursparten entdecken. Es gibt weiterhin kulturelle Angebote, die Chorsingende konsumieren können. Ein Besuch in der Oper, einem Museum oder einem Literaturcafé bedeutet auch Solidarität mit anderen Kulturschaffenden. Sie werden sich ihrerseits mit Solidarität für uns Chorschaffende revanchieren, sobald die Chorszene wieder voll durchstarten kann.
Virtuelle Chortreffen anbieten. Viele Chorsingende sind müde von virtuellen Ersatzproben. Ein geselliges Beisammensein kann trotzdem via «Zoom» stattfinden, ohne dass Chorleitende ihre Arbeitszeit für technisch aufwändige Notlösungen opfern müssen.
Im Einzelunterricht singen. Einige Chöre haben Stimmbildung als Begleitangebot. Stimmbildungs- oder Gesangsunterricht (einzeln) ist mit Schutzkonzept weiterhin zulässig und bietet die Chance, Chorsingende jeden Alters trotz Chorverbot individuell zu fördern.
Den Chorleitenden als Berufsmusiker*innen ist das Arbeiten in Proben grundsätzlich weiterhin gestattet; der VChN prüft zurzeit ein eigenes Angebot, dass eine Fortführung der chorleiterischen Tätigkeit für unsere Mitglieder ermöglicht – die strikte Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Schutzkonzepte sowie Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Mitverantwortung haben dabei oberste Priorität.
Wir stehen heute vor sehr unsicheren Zeiten. Aber wir behalten das Ziel vor Augen, das Chorsingen dereinst wieder so auszuleben, wie wir es alle lieben – mit Enthusiasmus und ohne Einschränkungen.
Bis es soweit sein wird, wünschen wir allen Betroffenen viel Kreativität und Zuversicht – und bleiben Sie gesund!
Medienmitteilung vom 28. Oktober 2020
Chor-Lockdown bedeutet Berufsverbot – VChN fordert: Stigmatisierung der Chorszene verhindern und Finanzhilfen für professionelle Chorschaffende bereitstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Das Unvorstellbare ist eingetroffen, die Schweizer Chorlandschaft erleidet ihren ganz eigenen «Lockdown»: Als eine von mehreren Massnahmen hat der Bundesrat heute ein landesweites Verbot von Choraktivitäten erlassen, das mit der Änderung der «COVID-Verordnung besondere Lage» am 29. Oktober 2020 in Kraft tritt und nicht befristet ist.
Nur wenige Wochen hatten Chöre in der Schweiz ein wenig aufatmen und zu einem «neu-normalen» Modus Vivendi finden können – dies mit grösster Vorsicht und strikten Schutzkonzepten. Nun ist die epidemiologische Lage ernster als je zuvor. Wir alle sind angehalten, unseren Anteil zur Entspannung der Situation zu leisten und die Massnahmen mitzutragen – auch die Chorszene, so weh es tut.
Keine Stigmatisierung des Chorsingens!
Dennoch erachtet der VChN ein (im Amateurbereich komplettes) Chorverbot als unverhältnismässig. Ohne die bei fehlenden Schutzmassnahmen erhöhte Infektionsgefahr zu verharmlosen, sind seit August über alle Choraktivitäten gesehen doch sehr wenige Ansteckungen bekannt geworden. Zwei Cluster-Vorfälle im Zusammenhang mit Gesangsdarbietungen in Neuenburg und Schwyz sind auf ungenügende Schutzmassnahmen (zu geringe Abstände, mangelhafte Lüftung) und eine gleichzeitig stattfindende Beizen-Freinacht zurückzuführen. Die Schutzkonzepte der Schweizer Chorverbände sind stets den neusten behördlichen Vorgaben angepasst und nach heutigem Stand gewissenhaft und wirksam umgesetzt worden.
Deshalb ist einer Stigmatisierung, die ein solches Chorverbot provoziert, entschieden entgegen zu treten. Die Verantwortlichen tun alles, um die Chorlandschaft betrieblich gleichermassen zu schützen wie die Gesundheit der zigtausenden Schweizer Chorbegeisterten. Zudem dürfen die positiven medizinischen Aspekte des Chorsingens – körperlich, mental und emotional – nicht ausgeblendet werden, auch wenn dies aktuell schwer fällt im gerechtfertigten Wunsch, die Gefahren von COVID-19 zu vermitteln.
Konkurswelle verhindern und Existenzen sichern
Der «Chor-Lockdown» bedeutet einerseits eine Betriebsschliessung für Kulturunternehmen sowie Kulturvereine im Laienbereich, andererseits ein schweizweites Berufsverbot für Chorleitende, darunter sämtliche rund 90 Mitglieder unseres Verbands. Ohne Einnahmen, die den arbeitgebenden Chören wegen abgesagter Konzerte und Veranstaltungen seit Monaten fehlen, können sie nicht mehr bezahlt werden. Weitere Chorschaffende wie Stimmbildner*innen, Korrepetitor*innen und Event-Techniker*innen sind ebenfalls betroffen. Um unsere Mitglieder zu schützen, stellt der VChN deshalb zwei dringende Forderungen:
Die COVID-19-Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 bildet die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen zuhanden des Kultursektors. Wir empfehlen dringend, diese genau zu studieren und entsprechende Gesuche an die zuständigen kantonalen Anlaufstellen zu stellen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Massnahmen (Kurzarbeit, Erwerbsersatz, Ausfallentschädigung, Nothilfe) liefert der Berufsverband «SONART – Musikschaffende Schweiz» auf seiner Website: https://www.sonart.swiss/de/covid-verordnung-kultur/
Zu beachten ist, dass Proben als öffentliche Veranstaltungen zu qualifizieren sind, gemäss den «Erläuterungen zur Änderung vom 18. Oktober 2020 der COVID-19-Verordnung besondere Lage». Somit gelten (abgesagte) Proben – gleich wie Konzerte – als programmierte budgetierte Veranstaltungen und sind in den Gesuchen unbedingt zu berücksichtigen. Es ist von grösster Wichtigkeit, dass alle Chorschaffenden ihre Ausfälle transparent machen. Je mehr Chöre und Chorleitende dies tun, desto deutlicher wird der wirtschaftliche Wert der Chorszene und ihr entsprechender Unterstützungsbedarf.
Schwierige Monate und Wochen stehen bevor
Das Chorverbot finanziell zu überbrücken ist der erste Schritt, der getan werden muss. Weitaus kritischer wird es für die Chorszene, die kommende Zeit ohne gemeinsames Singen zu bewältigen. Der VChN gibt ein paar Empfehlungen, wie Chöre und Chorleitende die schwierigen Monate und Wochen gestalten können:
Den Chorleitenden als Berufsmusiker*innen ist das Arbeiten in Proben grundsätzlich weiterhin gestattet; der VChN prüft zurzeit ein eigenes Angebot, dass eine Fortführung der chorleiterischen Tätigkeit für unsere Mitglieder ermöglicht – die strikte Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Schutzkonzepte sowie Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Mitverantwortung haben dabei oberste Priorität.
Wir stehen heute vor sehr unsicheren Zeiten. Aber wir behalten das Ziel vor Augen, das Chorsingen dereinst wieder so auszuleben, wie wir es alle lieben – mit Enthusiasmus und ohne Einschränkungen.
Bis es soweit sein wird, wünschen wir allen Betroffenen viel Kreativität und Zuversicht – und bleiben Sie gesund!
Mit musikalischen Grüssen
David Rossel, Präsident
Comments (23)